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Verkehrsrecht

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht kann ich Sie in allen Bereichen des öffentlichen oder privaten Straßenverkehrs beraten.
Dazu zählt:

Abwicklung von Verkehrsunfällen, das heißt die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Geschädigten gegen die Versicherung und/oder des Schädigers. Zu den Ansprüchen gehören neben den materiellen Ansprüchen auch das Schmerzensgeld, sowie der konkrete oder fiktive Schaden im Haushalt des Geschädigten.

Die Geltendmachung von Ansprüchen bei einem Verkehrsunfall im Ausland oder im Inland mit einem ausländischen Schädiger

versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall oder auch isoliert davon

Abwicklung von KFZ-Kaufverträgen oder Leasingverträgen

Vertretung im Bußgeldverfahren oder Strafverfahren, bei Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

Kaskorecht

Vertiefte Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung sind natürlich unerlässlich.

Der Geschädigte hat auf der Gegenseite einen rechtlich bestens informierten Partner ,nämlich in der Regel die KFZ-Versicherung, so dass die Einschaltung eines Anwalts auch bei scheinbar kleinen Schäden zur Herstellung der Chancen- und Informationsgleichheit unerlässlich ist, was die Rechtsprechung bislang auch so sieht. Das bedeutet, dass nach der herrschenden Rechtsprechung die Kosten, die der Geschädigte für einen Rechtsanwalt bei der Unfallabwicklung zu tragen hat, zu den Schadenskosten zählen und die Versicherung die Anwaltskosten wie Reparaturkosten und Sachverständigenkosten zu tragen hat.

Natürlich stehe ich auch für eine erste Einschätzung der Haftungslage nach einem Verkehrsunfall zur Verfügung. Viele Geschädigte wissen nicht, was zu tun ist, wenn es mal gekracht hat. Auch insoweit ist es meist von Vorteil, zunächst einen Anwalt zu konsultieren, bevor unnötige Kosten verursacht werden.

Die Abwicklung von Verkehrsunfällen erfolgt bei mir seit Jahren außerordentlich zügig und erfolgreich. Meine Kanzleimanagerin ist nicht nur ausreichend geschult, sondern auch in der Lage, die Ansprüche meiner Mandanten in der erforderlichen Schnelligkeit und Effizienz geltend zu machen und zu verfolgen. Die unverzügliche Weiterleitung von Schadensgeldern ist nicht nur meine Pflicht, sondern wird auch garantiert. Vertrauen und Transparenz liegt mir am Herzen. Daher richte ich mich nach dem Wunsch meiner Mandanten, in welchem Umfang und in welcher Form Sie an der Schadensgeltendmachung beteiligt und informiert werden wollen.