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Arbeitsrecht

Die meisten Menschen leben von ihrem täglich erzielten Einkommen. Umso schwieriger ist es, wenn plötzlich am Arbeitsplatz nicht mehr alles rund läuft. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen und wollen einer solchen Situation entgegenwirken.

Im Rahmen unseres sozialen Arbeitsrechts ist es für Arbeitgeber schwierig, sich von Arbeitnehmern zu trennen. Krankheiten, vertragswidriges Verhalten oder Umstrukturierungen oder finanzielle Schwierigkeiten können zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen.

Es gibt einige absolute Unwirksamkeitsgründe für eine Kündigung, die jeder Arbeitgeber vermeiden sollte. Hierzu sind Kenntnisse aus dem Betriebsverfassungsrecht, Schwerbehindertenrecht usw. notwendig.

Ein Betrieb, der mehr als 10 vollzeitbeschäftige Mitarbeiter hat, benötigt für eine wirksame Kündigung einen Kündigungsgrund,
der abschließend in § 1 KSchG geregelt ist.

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Eine anwaltliche Beratung im Vorfeld zu entsprechenden personellen Maßnahmen ist oft sein Geld wert. Das Gesetz und die Rechtsprechung setzen die Hürde für eine wirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses sehr hoch.

Ich berate und vertrete natürlich auch Arbeitnehmer/innen, die eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben oder der Arbeitgeber an ihn/sie herangetreten ist, zwecks Abschluss eines Abfindungs- oder Abwicklungsvertrages.

Umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für eine erfolgreiche Beratung und Vertretung unerlässlich. Ganz wichtig ist die Einhaltung der Klagefrist von 3 Wochen für eine Kündigungsschutzklage ab Zugang der Kündigung.

Neben den Kündigungsschutzverfahren gibt es natürlich noch sehr viele Bereiche, in denen Beratungs- und Vertretungsbedarf besteht, wie zum Beispiel Lohnrückstände, Reaktion auf vertragswidriges Verhalten, Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, Änderung der vertraglichen Arbeitszeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Tariferhöhungen, Anwendung von Tarifverträgen, Versetzungen, Urlaubsgewährung usw.

Nicht zuletzt bin ich auch beratend im Zusammenhang mit der Erstellung von Arbeitsverträgen und der Wirksamkeit von Klauseln im Arbeitsvertrag tätig.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist garantiert.